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zum Thema Bremsleuchten suche ich ein wenig Erleuchtung. Alle Stadtbahnen in Hannover haben ja offensichtlich orange Bremsleuchten. Warum ist das so? Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §53 (2) müssen sie rot sein.
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. [...]
Lediglich bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1983 ist gelbes Bremslicht zugelassen. Da aber auch die Tw 2000, 2500 und 3000 mit orangen Bremslichtern rumfahren muss es ja dafür eine Ausnahme geben. Oder hat das in Hannover folkloristiche Gründe? Mir fällt jedenfalls spontan kein anderer Betrieb ein, der so konsequent an den fehlfarbenen Funzeln festhält...
erstmal bist du leider im falschen Gesetz unterwegs. - Straßenbahnen sind ja schließlich keine Kraftfahrzeuge, die StVZO findet daher keine Anwendung. Vielmehr ist die BOStrab maßgebend. In der Anlage 4 zur BOStrab ist genau beschrieben, wie die Bremssignale auszusehen haben. In der bis zum 22.12.2016 gültigen Fassung hieß es dort noch "Am Zugschluß zwei gelbe oder rote Lichter", erst in der ab 23.12.2016 gültigen Fassung wurde dieser Passus in "Am Zugschluss zwei rote Lichter" geändert.
Bis zu den ersten Tw 3000 waren gelbe Bremslichter also definitiv vorschriftsgemäß.
Nun wäre interessant zu wissen, wie es bei den neueren Fahrzeugen aussieht? Ich weiß darüberhinaus aber ohnehin nicht, auf welchen Stichtag es genau ankommt. Vielleicht ist auch die Typenzulassung maßgebend? Außerdem sind Straßenbahnen ja immer ein sehr regionales Thema, so muss ja auch ein Typ (oder sogar jedes Fahrzeug!) bei jedem Betrieb gesondert abgenommen werden, mal mit weniger, mal mit mehr (München) Hürden. Vielleicht gibt es da in Hannover tatsächlich noch Ausnahmeregelungen.
Danke für die Info. In der BOStrab hatte ich zur Farbe gar nichts gefunden, deshalb hatte ich die hier nicht zitiert. In §40 steht da nur:
Zitat
§ 40 Signaleinrichtungen
(2) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen müssen vorhanden sein:
2.
an der Rückseite, bei Zweirichtungsfahrzeugen an beiden Seiten, Geber für das Zugsignal Z 2 (Schlusssignal), das Zugsignal Z 3 (Bremssignal) und zwei rote Rückstrahler,
Dann muss ich beim nächsten Mal drauf achten, welcher Tw 3000 da gerade bremst. Vielleicht leuchtet es bei den höheren Nummern ja rot