Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Navigation
Mitglieder Online
Gäste Online: 8

Mitglieder Online: 0

Mitglieder insgesamt: 689
Neuestes Mitglied: Der Hamelner
Thema ansehen
 Thema drucken
17-Jähriger fährt mit geklautem Enders-Setra bis Guxhagen bei Kassel
Gothawagen
Hallo zusammen,

diese Meldung hat es wohl noch nicht bis Hannover geschafft: Am 25.7.2022 hat ein 17-Jähriger den Setra S415NF 227 (H-FE 83) der Fa. Enders entwendet und ist mit dem Bus über die A7 bis Kassel gefahren, wo er von der Polizei gestoppt wurde und zum Autohof Guxhagen südlich von Kassel geleitet wurde. Hier ist der Bericht der örtlichen Zeitung: https://www.hna.de/lokales/melsungen/...94293.html

Viele Grüße aus Kassel

Christoph
 
6001

Zitat

Gothawagen schrieb:

diese Meldung hat es wohl noch nicht bis Hannover geschafft:


doch - guxt du => http://www.hannover-busse.de/forum/vi...post_66672 und den nachfolgenden eintrag.

aber trotzdem vielen dank für deine ergänzung (inkl. foto des corpus delikti)!
gruß 6001
 
BEKU
Er hat nix kaputt gemacht und niemandem weh getan, alles nicht so wild. Wenn es die erste Straftat war, wird er im Rahmen eines Diversionsverfahrens bei Einsicht und Reue ein paar Sozialstunden aufgebrummt bekommen und mehr wird nicht folgen.

Wenn er älter ist, wird er es mit einem breiten Grinsen seinen Kindern und Enkeln erzählen.
 
https://www.beku-bildarchiv.de/index.htm
215-ul
Vielleicht ein Busfahrer von morgen. Hat es von Hannover nach Kassel ohne Schäden geschafft- kann nicht jeder
 
8596
Der durfte bestimmt schon mal irgendwo üben ...
 
busfahrer1096
Busfahrer wird der so schnell nicht. Der wird aufjedenfall erstmal ne sperre bekommen für den FS
Gruß
busfahrer1096
 
BEKU
Wenn es im Rahmen des Diversionsverfahren überhaupt dazu kommt, ist von einem Fahrverbot (bzw Sperrfrist) von 1 bis 3 Monaten auszugehen. Wir reden hier vom Jugendstrafrecht, welches sich ganz erheblich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet. Das Hauptanliegen des Jugendstrafrechts ist die erzieherische Maßnahme, und nicht eine Verurteilung mit allen Konsequenzen.

Es hätte also keinen Einfluß auf die mögliche Tätigkeit als Busfahrer. Es könnte lediglich Probleme beim B17 geben, falls geplant oder bereits im Besitz.
 
https://www.beku-bildarchiv.de/index.htm
busfahrer1096
Die Verkehrsbehörde kann unabhängig vom Strafrecht hier handeln. Denn offensichtlich ist er nicht in der Lage gefahren einschätzen zu können und ist daher vorerst nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen
Gruß
busfahrer1096
 
Schlitzohr 0815
Soweit mir gesagt wurde ist ein Reifen beschädigt worden und es sind mehrere Lackschäden am Bus.
 
Ueberlandbusfahrer
Es sind weder Reifen beschädigt noch irgendwelche Lackspuren. Der Bus war unbeschädigt und hatte nichts.
 
Springe ins Forum: