Thema: www.Hannover-Busse.de/ :: Rollstuhl im Bus

Geschrieben von exshg am 06.08.2016 22:36
#1

vor einigen Wochen beobachtete ich am ZOB in Hannover Folgendes: ein Regiobus (neuer C2) fuhr an die Haltestelle und ein Mann mit elektrischem Rollstuhl begab sich zur hinteren Tür, um zuzusteigen. Da ihm niemand die Rampe ausklappte, quälte er sich selbst aus dem Rollstuhl, was noch ganz gut funktionierte, um die Rampe umzulegen. Er fuhr in den Bus und mit ein paar Mal hin und her stand er auf dem Rollstuhlplatz neben der Tür. Jetzt kam der Fahrer und diskutierte mit ihm. Der Rollstuhlfahrer fuhr daraufhin wieder aus dem Bus hinaus und zog Richtung Bahnhof ab. Was mag dahinterstecken? Elektrische Rollstühle dürfen doch mitfahren, oder? Vielleicht wollte der Mann kein Ticket lösen, glaube ich aber nicht. Aber dass der Busfahrer ihm nicht half bei der Rampe, finde ich schon bemerkenswert.

Geschrieben von 812er am 06.08.2016 22:46
#2

Soweit ich weiß, dürfen elektrische Rollstühle nicht mitfahren. Ob es nur in den meisten Verkehrsverbunde so geregelt ist oder es landes/bundesweit so geregelt ist, kann ich nicht sagen.

Es gab schon mehrere Zeitungsbericht, wo elektr. Rollstühle nicht mitgenommen wurden.

Geschrieben von 809 am 06.08.2016 22:59
#3

Sowas habe ich ja noch nie gehört/erlebt. Bei den SvHi dürfen immer elektrische Rollstühle mitfahren.
Ich erinnere mich da an einen Stammkunden mit so einem Gefährt, der die Busfahrer absichtlich am Wochenende geärgert hat und alle 1-2 Haltestellen hin- und hergefahren ist. Fahrer kassiert die Fahrgäste ab, muss aufstehen, Rampe raus, Rampe rein, Fahrer setzt sich wieder hin und kann weiterfahren, 3 Stationen weiter das gleiche, und dann kurz nach dem Wendepunkt auf der anderen Straßenseite schon wieder. Das kostet in kürzeren Abständen viel Fahrzeit. Da haben sich die Fahrer über den Ernstfall unterhalten:"Was ist, wenn der Rollstuhl mal ausfällt und du musst ihn reinhiefen? Da hebste Dir ja ein Leistenbruch."

Bearbeitet von 809 am 06.08.2016 23:13

Geschrieben von 7843 am 07.08.2016 01:49
#4

Hierbei muss unbedingt zwischen konventionellem Elektro-Rollstuhl und Elektro-Scooter unterschieden werden. Mir wurde gelehrt, dass diese Scooter einen deutlich höheren Schwerpunkt als die E-Rollis haben, und dadurch deutlich stärker gefährdet sind, umzukippen. Soll wohl leider auch schon öfters passiert sein. Dadurch werden sowohl die Scooter-Fahrer selbst, als auch die übrigen Fahrgäste in Bus und Bahn (insbesondere auch Straßen- Stadt- und U-bahnen!) gefährdet. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass wohl einige Versicherungen hierfür nicht einspringen.
Das Risiko durch hohe Schäden führt demnach zur Verweigerung der Beförderung. Wobei diese Handhabung wohl regional sehr unterschiedlich ist.

Der Grund, dass Betroffene diese Scooter erhalten, ist €€€€€€€. Die Elektro-Rollstühle kosten wohl ein vielfaches (!) eines Scooters. Das Thema ist noch relativ neu, da die Verbreitung dieser Scooter wohl erst in den letzten Jahren aufkam. (Bin jetzt nicht der Experte für medizinische Produkte...)

Das ist mein Kenntnisstand.

Bearbeitet von 7843 am 01.01.1970 01:00

Geschrieben von 8596 am 13.10.2016 20:11
#5

PM der Üstra zu dem Thema schwere Elektro-Rollstühle (Scooter):

Elektromobile in Bus und Bahn: Regeln für die Mitnahme von E-Scootern geklärt

Immer mehr mobilitätseingeschränkte Menschen nutzen elektrisch angetriebene einsitzige Leichtfahrzeuge – sogenannte Elektromobile oder E-Scooter - um sich fortzubewegen, und wollen diese auch in den Bussen und Bahnen des Nahverkehrs mitnehmen. Dabei sind jedoch eine Reihe von Si-cherheitsaspekten zu beachten, da sich E-Scooter in Bauart und Gewicht erheblich von Elektro-Rollstühlen unterscheiden. Zudem gibt es eine Vielzahl von E-Scootern unterschiedlicher Hersteller auf dem Markt. In Abstimmung mit den Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen, der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover haben üstra und regiobus nun Regeln für die Mitnahme von E-Scootern in ihren Fahrzeugen festgelegt.

Danach dürfen die E-Scooter eine maximale Länge von 1,20 Meter nicht überschreiten, um im Fahrzeug genügend Raum zum Rangieren zu besitzen. Aus Gründen der Standsicherheit müssen die E-Scooter vier Räder besitzen und dürfen einschließlich Nutzerin oder Nutzer ein Gewicht von 350 Kilogramm nicht überschreiten.

Die E-Scooter Fahrer müssen außerdem im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ sein oder ein medizinisches Attest besitzen, das die Notwendigkeit der Nutzung eines E-Scooters bescheinigt. Zudem sollten die E-Scooter nur rückwärts in die Busse und Bahnen von regiobus oder üstra eingeparkt werden.

Die neuen Mitnahmeregeln für E-Scooter werden zum 1. Januar 2017 in die Beförderungsbestimmungen des GVH aufgenommen. Damit ist festgelegt, dass die Nutzer der E-Scooter selbst für die Einhaltung der Mitnahmeregeln verantwortlich sind.
Im Rahmen der Übungstage für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können Interessierte künftig auch mit E-Scootern den Ein- und Ausstieg sowie das Rangieren im Fahrzeug üben. Geschultes Fachpersonal steht dazu am Endpunkt Messe/Nord mit Bus und Bahn bereit. Die nächsten Termine für die Übungstage sind Mittwoch, der
2. November 2016, von 10 bis 13 Uhr, und Mittwoch, der 9. November 2016, von 13 bis 16 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Geschrieben von Schlitzohr 0815 am 14.10.2016 10:34
#6

Soweit ich weiß, wiegen diese E Rollis ja schon 350 Kilo wenn das Gewicht des Fahrers noch dazu kommt reicht das nicht. Ich habe gestern abend eine diskussion mit zwei Forumsmitgliedern darüber gehabt. Wobei zur Sprache kam, das bei der Firma Dau Bus der H-DA 1095 ex Berlin genau diesen fall hatte. Bei einfahren in den Bus brach aus heiteren Himmel halb draußen und halb drinnen die komplette klapp Rampe aus der Veranckerung und viel auf die Straße. Ergebnis: Bus kaputt und Rolli Fahrer wieder auf der Straße.

Bearbeitet von Schlitzohr 0815 am 01.01.1970 01:00